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Die Pflanzung wird durch strikte Vorschriften geregelt, die der Arbeitspraxis in Terroir und Weinberg gerecht werden.
Rodung und erneute Bepflanzung (oder Neupflanzung) müssen angemeldet werden. Nach einer Ruhephase und der Vorbereitung des Bodens wird bis spätestens Ende Mai (bzw. Ende Juli für Topfpflanzen) gepflanzt. Erst ab dem dritten Blatt, das heißt zwei Jahre nach Pflanzung, erhält man Trauben, die die AOC „Champagne“ führen dürfen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass:
Die durchschnittliche Pflanzdichte liegt bei ca. 8.000 Rebstöcken pro Hektar. Dieser hohen Dichte liegen qualitative Erwägungen zugrunde. Da die Rebstöcke um Nährstoffe konkurrieren, führt eine hohe Pflanzdichte dazu, dass die einzelnen Rebstöcke weniger Früchte tragen und somit eine höhere Qualität liefern. Durch die hohe Pflanzdichte wird außerdem die Blattoberfläche verbessert und somit die Photosynthese optimiert.
In der Europäischen Union gelten strikte Vorgaben zu neuen Rebpflanzungen und für jeden Mitgliedsstaat gibt es festgelegte Jahresquoten. Das jeweilige Landwirtschaftsministerium verteilt die Quoten dann auf die Weinbauregionen. In der Champagne beträgt die Jahresquote maximal 1 % der Gesamtfläche.
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